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Korruption
Davon erfasst ist insbesondere 
  • das Versprechen/ die Gewährung von persönlichen Vorteilen an Amtsträger (wie z.B. Bürgermeister) für deren Dienstausübung oder 
  • Versprechen/ die Gewährung oder die Annahme von persönlichen Vorteilen an/ von Geschäftspartner/n im In- oder Ausland, um im Wettbewerb bevorzugt zu werden. 

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