Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus

Korruption →
Davon erfasst ist insbesondere 
  • das Versprechen/ die Gewährung von persönlichen Vorteilen an Amtsträger (wie z.B. Bürgermeister) für deren Dienstausübung oder 
  • Versprechen/ die Gewährung oder die Annahme von persönlichen Vorteilen an/ von Geschäftspartner/n im In- oder Ausland, um im Wettbewerb bevorzugt zu werden. 

Eigentums-/ Vermögensdelikte zum Nachteil oder zum angeblichen Vorteil des Unternehmens →
Hierzu zählen zum Beispiel folgende Delikte:
 
  • Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum (z.B. durch Einbehalten von Unternehmensgeldern)
  • Betrug (z.B. durch falsche Abrechnung gegenüber der internen Personalabteilung, oder gegenüber Geschäftspartnern)
  • Untreue (z.B. durch Zweckentfremdung von Unternehmensgeldern)
  • Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung (z.B. durch Vortäuschung einer Unterschrift oder durch „Verschwindenlassen“ eines unterzeichneten Geschäftsdokuments)
  • Sachbeschädigung (z.B. durch Zerstörung von Unternehmenseigentum)
Kartell- und Wettbewerbsrecht →
Hierzu zählen insbesondere Verstöße, welche einen wirksamen (unverfälschten) Wettbewerb auf dem Markt sicherstellen sollen. 

Besonders schwere Verstöße sind i.d.R. gegeben, wenn 
  • mit einem Konkurrenten Preise, Kundendaten oder die Geschäftsstrategie ausgetauscht werden, oder
  • dem Abnehmer vorgegeben wird, beim Weiterverkauf einen bestimmten Mindestpreis zu verlangen oder UVP für verbindlich erklärt werden, oder 
  • mit anderen Unternehmen beschlossen wird, einen bestimmten Kunden oder Lieferanten zu boykottieren. 

Handelskontrollen →
Dies betrifft insbesondere Verstöße gegen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen einschließlich der Vorgaben aus embargorechtlichen Regelungen sowie zollrechtlichen Vorschriften. 

Daten- und Informationsschutz →
Dies betrifft Verstöße gegen Regelungen zum Schutz von Informationen und zum Schutz personenbezogener Daten. Erfasst davon sind insbesondere: 

  • die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • die missbräuchliche Verarbeitung von Daten
  • der unzureichende Zugriffsschutz auf Daten und Informationen

Verstöße rund um Ihr Arbeitsverhältnis →
Insoweit kommen insbesondere folgende Verstöße in Betracht: 
  • Arbeitsschutz/ -sicherheitsverstöße (z.B. Arbeitszeitverstöße oder Verstöße gegen das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung, gegen Vorgaben nach den Unfallverhütungsvorschriften) 
  • Verstöße gegen Vorgaben zu gesetzlichen Entgeltvorschriften (z.B. Mindestlohn) oder zur Arbeitnehmerüberlassung 
  • Diskriminierung und Belästigungen (z.B. Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)

Geldwäsche →
Geldwäsche bezeichnet das Verfahren zur Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche hat das Ziel, dass die illegale Herkunft der Vermögenswerte unbekannt bleibt. 

Umweltschutz →
Umweltschutz umfasst die Verhinderung jeglicher Umweltschäden, die durch Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben verursacht werden. Insbesondere sind davon erfasst: 

  • illegale Abfallentsorgung
  • unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
  • rechtswidrige Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen →
Davon erfasst ist insbesondere der Verstoß gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, der zu einer falschen Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens führt (z.B.: durch unzulässiges Erstellen bzw. Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen oder Prüfprotokollen). 

Sonstiges →