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Kartell- und Wettbewerbsrecht
Hierzu zählen insbesondere Verstöße, welche einen wirksamen (unverfälschten) Wettbewerb auf dem Markt sicherstellen sollen. 

Besonders schwere Verstöße sind i.d.R. gegeben, wenn 
  • mit einem Konkurrenten Preise, Kundendaten oder die Geschäftsstrategie ausgetauscht werden, oder
  • dem Abnehmer vorgegeben wird, beim Weiterverkauf einen bestimmten Mindestpreis zu verlangen oder UVP für verbindlich erklärt werden, oder 
  • mit anderen Unternehmen beschlossen wird, einen bestimmten Kunden oder Lieferanten zu boykottieren. 

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