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Eigentums-/ Vermögensdelikte zum Nachteil oder zum angeblichen Vorteil des Unternehmens
Hierzu zählen zum Beispiel folgende Delikte:
 
  • Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum (z.B. durch Einbehalten von Unternehmensgeldern)
  • Betrug (z.B. durch falsche Abrechnung gegenüber der internen Personalabteilung, oder gegenüber Geschäftspartnern)
  • Untreue (z.B. durch Zweckentfremdung von Unternehmensgeldern)
  • Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung (z.B. durch Vortäuschung einer Unterschrift oder durch „Verschwindenlassen“ eines unterzeichneten Geschäftsdokuments)
  • Sachbeschädigung (z.B. durch Zerstörung von Unternehmenseigentum)

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