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Korruption →
Davon erfasst ist insbesondere
das Versprechen/ die Gewährung von persönlichen Vorteilen an Amtsträger (wie z.B. Bürgermeister) für deren Dienstausübung oder
Versprechen/ die Gewährung oder die Annahme von persönlichen Vorteilen an/ von Geschäftspartner/n im In- oder Ausland, um im Wettbewerb bevorzugt zu werden.
Eigentums-/ Vermögensdelikte zum Nachteil oder zum angeblichen Vorteil des Unternehmens →
Hierzu zählen zum Beispiel folgende Delikte:
Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum (z.B. durch Einbehalten von Unternehmensgeldern)
Betrug (z.B. durch falsche Abrechnung gegenüber der internen Personalabteilung, oder gegenüber Geschäftspartnern)
Untreue (z.B. durch Zweckentfremdung von Unternehmensgeldern)
Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung (z.B. durch Vortäuschung einer Unterschrift oder durch „Verschwindenlassen“ eines unterzeichneten Geschäftsdokuments)
Sachbeschädigung (z.B. durch Zerstörung von Unternehmenseigentum)
Kartell- und Wettbewerbsrecht →
Hierzu zählen insbesondere Verstöße, welche einen wirksamen (unverfälschten) Wettbewerb auf dem Markt sicherstellen sollen.
Besonders schwere Verstöße sind i.d.R. gegeben, wenn
mit einem Konkurrenten Preise, Kundendaten oder die Geschäftsstrategie ausgetauscht werden, oder
dem Abnehmer vorgegeben wird, beim Weiterverkauf einen bestimmten Mindestpreis zu verlangen oder UVP für verbindlich erklärt werden, oder
mit anderen Unternehmen beschlossen wird, einen bestimmten Kunden oder Lieferanten zu boykottieren.
Handelskontrollen →
Dies betrifft insbesondere Verstöße gegen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen einschließlich der Vorgaben aus embargorechtlichen Regelungen sowie zollrechtlichen Vorschriften.
Daten- und Informationsschutz →
Dies betrifft Verstöße gegen Regelungen zum Schutz von Informationen und zum Schutz personenbezogener Daten. Erfasst davon sind insbesondere:
die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
die missbräuchliche Verarbeitung von Daten
der unzureichende Zugriffsschutz auf Daten und Informationen
Verstöße rund um Ihr Arbeitsverhältnis →
Insoweit kommen insbesondere folgende Verstöße in Betracht:
Arbeitsschutz/ -sicherheitsverstöße (z.B. Arbeitszeitverstöße oder Verstöße gegen das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung, gegen Vorgaben nach den Unfallverhütungsvorschriften)
Verstöße gegen Vorgaben zu gesetzlichen Entgeltvorschriften (z.B. Mindestlohn) oder zur Arbeitnehmerüberlassung
Diskriminierung und Belästigungen (z.B. Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
Geldwäsche →
Geldwäsche bezeichnet das Verfahren zur Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche hat das Ziel, dass die illegale Herkunft der Vermögenswerte unbekannt bleibt.
Umweltschutz →
Umweltschutz umfasst die Verhinderung jeglicher Umweltschäden, die durch Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben verursacht werden. Insbesondere sind davon erfasst:
illegale Abfallentsorgung
unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
rechtswidrige Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen →
Davon erfasst ist insbesondere der Verstoß gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, der zu einer falschen Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens führt (z.B.: durch unzulässiges Erstellen bzw. Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen oder Prüfprotokollen).
Sonstiges →